Wichige Infos
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) bildet die Grundlage für die Tätigkeiten und Organisation des Schornsteinfegerhandwerks in Deutschland. Es regelt die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Schornsteinfeger sowie die hoheitlichen Befugnisse des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Durchführung der Feuerstättenschau, die Ausstellung des Feuerstättenbescheids sowie die Dokumentation und Überwachung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Das Gesetz stellt sicher, dass der Brandschutz, die Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen und der Umweltschutz in einem klar strukturierten Rahmen umgesetzt werden. Eigentümer sind verpflichtet, die Arbeiten fristgerecht zu veranlassen und nachzuweisen.
Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt die Art und den Umfang der Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen. Sie gibt vor, welche Anlagen in welchen Intervallen gereinigt oder überprüft werden müssen. Dazu gehören Abgasanlagen, Heizgaswege sowie Lüftungs- und Verbrennungsluftanlagen. Zudem schreibt die KÜO vor, dass Eigentümer die Durchführung dieser Arbeiten dokumentieren und dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über ein Formblatt nachweisen müssen. Die KÜO dient dem Schutz vor Brandgefahren und der Sicherstellung des effizienten und sicheren Betriebs von Feuerstätten.
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)
Die 1. BImSchV regelt die Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen, insbesondere im Hinblick auf den Immissionsschutz. Sie definiert Grenzwerte für Emissionen wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, die von Feuerstätten eingehalten werden müssen. Schornsteinfeger sind verantwortlich für die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben. Im Rahmen der wiederkehrenden Überwachung messen sie die Abgaswerte und stellen sicher, dass die Anlagen den Anforderungen entsprechen. Die Verordnung trägt dazu bei, die Luftqualität zu verbessern und Umweltbelastungen zu minimieren.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Standards für die energetische Effizienz von Gebäuden und deren Feuerungsanlagen fest. Es schreibt vor, dass Schornsteinfeger im Rahmen ihrer Tätigkeit auch die Einhaltung dieser Standards prüfen und dokumentieren. Dazu gehört die Kontrolle der energetischen Qualität von Heizungsanlagen sowie die Überprüfung von Nachrüstpflichten. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Schornsteinfeger tragen durch diese Aufgaben aktiv zur Energiewende bei und unterstützen Gebäudeeigentümer bei der Optimierung ihrer Heizsysteme.