Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers

Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid sind zentrale Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und dienen der Sicherheit sowie dem Umweltschutz.

Der Bezirksschornsteinfeger und Ihre Sicherheit

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unterstützt Sie dabei, die Sicherheit Ihrer Feuerungsanlagen zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Seine Aufgaben umfassen sowohl die regelmäßige Überprüfung Ihrer Anlagen als auch die Sicherstellung, dass vorgeschriebene Arbeiten termingerecht durchgeführt werden.

Im Rahmen der Feuerstättenschau, die zweimal in sieben Jahren, frühestens drei Jahre und spätestens fünf Jahre nach der letzten durchgeführt wird, prüft der Bezirksschornsteinfeger Ihre Feuerstätten und Abgasanlagen auf Betriebs- und Brandsicherheit sowie auf die Einhaltung von Emissionsschutzanforderungen. Ziel ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen für den sicheren Betrieb zu empfehlen. Die Ergebnisse werden im Feuerstättenschauprotokoll und im Kehrbuch dokumentiert und bilden die Grundlage für den Feuerstättenbescheid.
Der Feuerstättenbescheid informiert Sie übersichtlich darüber, welche Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten an Ihren Anlagen erforderlich sind und bis wann diese durchgeführt werden müssen. Dieses Dokument dient Ihnen als Orientierung und hilft, die Sicherheit und Effizienz Ihrer Anlagen langfristig sicherzustellen.

Freie Wahl der Dienstleister und Nachweispflicht

Als Eigentümer haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, wer die im Feuerstättenbescheid genannten Arbeiten ausführt. Wichtig ist, dass die fristgerechte Durchführung der Arbeiten dem Bezirksschornsteinfeger nachgewiesen wird. Dies erfolgt über ein standardisiertes Formblatt, das gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vorgesehen ist. Damit tragen Sie dazu bei, dass die hoheitliche Überwachung reibungslos erfolgen kann.

Beide Maßnahmen tragen maßgeblich dazu bei, den sicheren Betrieb von Feuerungsanlagen zu gewährleisten und Umweltstandards einzuhalten.

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