Gebäude energetisch bewerten

Der Energieausweis fasst alle wichtigen energiebezogenen Informationen zu einem Gebäude zusammen. Anhand der aufgeführten Daten zu Energiekosten und Energieeffizienz sowie der einfachen Darstellung erleichtert Miet- oder Kaufinteressenten einen Vergleich zwischen Immobilien und ermöglicht eine Einschätzung der Nebenkosten.

In Deutschland ist ein Energieausweis seit 2009 Pflicht für alle Wohngebäude. Bei Verkauf oder Vermietung müssen Verkäufer und Vermieter ihn den potenziellen Käufern oder Mietern vorlegen.

Wann benötigen Sie einen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie eine Immobilie

  • neu bauen
  • umfassend sanieren
  • verkaufen
  • oder vermieten möchten.

Verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert – welcher Ausweis ist der richtige?

Als Immobilienbesitzer haben Sie nicht immer die freie Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Je nach Haustyp, Baujahr und Anzahl der Wohnungen ist möglicherweise eine der beiden Ausweisarten verpflichtend.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind ab ihrer Ausstellung 10 Jahre gültig.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis kann nur erstellt werden, wenn der:

  • Bauantrag nach dem 01.11.1977 liegt
  • oder wenn sich mehr als 4 Wohneinheiten im Gebäude befinden


Diese Daten müssen Sie erbringen:

  • Baujahr des Hauses
  • Leistung der Heizung/en
  • wie wird Warmwasser bereitet
  • Wohnfläche in m²
  • Energieverbräuche der letzten 3 Jahre
  • Leerstände in diesen drei Jahren
  • Foto des Hauses wenn vorhanden

Bedarfsausweis

Den Bedarfsausweis kann man immer erstellen, aber er muss erstellt werden, wenn der:

  • Bauantrag vor dem 01.11.1977 liegt
  • wenn sich weniger als 5 Wohneinheiten im Gebäude befinden

Die benötigten Daten werden vor Ort aufgenommen

  • Außenwände
  • Dachdämmung
  • Heizsystem
  • Warmwasserbereitung
  • Fenstergrößen und deren Güte

Regelungen für Wohngebäude

  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis. Ob Eigentümer einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis in Auftrag geben, bleibt ihnen überlassen.
  • Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit.
  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsweis.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude muss für Vermietung/ Verpachtung/ Verkauf kein Energieausweis erstellt werden. Bei Änderungen an den Außenbauteilen und Berechnung des Energiebedarfs ist der Energieausweis aber auch Pflicht.
  • Kleine Gebäude benötigen keinen Energieausweis. Das gilt für Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Muss schon vorher ein neuer Energieausweis erstellt werden (zum Beispiel wegen Umbau oder Sanierung), verliert der vorherige Ausweis seine Gültigkeit.

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